Neuer Vortrag zum Digitalen Nachlass

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Der Vortrag “Twitter, Tinder und der Tod  –  Neues zum Digitalen Nachlass” kann ab sofort neu in der Reihe Advokultur gebucht werden. Ziel des Vortrags ist es, das Problembewusstsein für Fragen rund um den digitalen Nachlass zu wecken. Die Aufzählung „mein Haus, mein Auto, mein Konto“ ist heute längst nicht mehr vollständig. Neben dem “greifbaren” Vermögen gehören auch digitale Spuren im Internet in das “Nachlasspaket”, das auf die Erben übergeht. 

Warum kann der Digitale Nachlass ein Problem sein? Klar ist: Mit dem Tod eines Menschen gehen dessen Vermögensgegenstände auf seine Erben über. So gut, so einfach! Aber: Sobald die Erben zu einer möglichen Homepage des Verstorbenen, zu seinen Benutzerkonten bei sozialen Netzwerken oder Online-Shops, zu reservierten Domain-Namen oder einer Cloud Informationen haben wollen, tauchen überall Fragezeichen auf. Völlige Verzweiflung tritt hervor, wenn die Erben Benutzernamen oder Passwörter nennen sollen. Hier tut Vorsorge dringend Not, wovon sich die zahlreichen Mitglieder der Wirtschaftlichen Vereinigung Mölln e.V., bei denen der Vortrag im Herbst 2019 Premiere hatte, überzeugen konnten.

Gestaltungsmöglichkeiten für die Regelung des digitalen Nachlasses stehen im Mittelpunkt des anschaulichen Vortrags. Eine präsentierte Checkliste kann helfen, das Chaos zu vermeiden. Der Vortrag eignet sich für kleinere Gruppen ebenso wie für einen größeren Zuhörerkreis. Es gibt ausreichend Raum für Fragen und Diskussion. Um Bedingungen und Konditionen zu erfragen, nehmen Sie gerne mit mir telefonisch (04542 – 82 77 333 ) oder per E-Mail (info@advokatur-marktstrasse.de) Kontakt auf! Weitere Kontaktinformationen finden Sie im Impressum.

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